1. Wer diese Bedingungen stellt
EM UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGMittelhäuser Str. 1
99195 Nöda
Deutschland
Alle weiteren Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
2. Worum es geht
Du empfiehlst die Finanzmanager App und wirst an den Erlösen beteiligt, die durch die von dir empfohlenen Nutzerinnen und Nutzer entstehen. Mehr nicht — und ausdrücklich nichts anderes:
- Du berätst nicht. Keine Empfehlung zu einzelnen Verträgen, Tarifen oder Anlagen.
- Du vermittelst nicht. Die regulierte Vermittlung übernimmt der dahinterstehende Maklerverbund.
- Du brauchst keine Erlaubnis. Weil du weder berätst noch vermittelst, benötigst du keine eigene Zulassung.
Beraten und vermittelt wird über die Infrastruktur der DEMV Systems GmbH, dem Technologiearm des Deutschen Maklerverbunds. Diese Aufteilung ist der Grund, warum die Teilnahme ohne eigene Lizenz möglich ist — sie ist keine Formalie, sondern die Bedingung. Wer sie überschreitet und gegenüber seiner Community berät, handelt außerhalb dieses Programms.
3. Wer teilnehmen kann
- Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland.
- Teilnahme als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das Programm richtet sich nicht an Verbraucher: du erhältst eine Vergütung für eine Tätigkeit, und daran hängen steuerliche Pflichten. Deshalb werden im Onboarding Steuernummer und Bankverbindung erhoben.
- Ein Ausweisdokument zur Identitätsprüfung. Ohne sie kann die Tippgebervereinbarung nicht geschlossen werden.
Ein Mindest-Following gibt es nicht, und die Teilnahme kostet nichts — weder Startkapital noch Gebühren.
4. Deine Beteiligung
Du erhältst 20 % Beteiligung. Dieser Satz steht fest in der Tippgebervereinbarung und ist nicht Verhandlungssache.
Erfahrungsgemäß entspricht das im Durchschnitt 3 € bis 7 € pro aktivem Nutzer und Monat, wiederkehrend, solange die Person die App aktiv nutzt.
⚠️ Das ist eine Erfahrungsgröße, keine Zusage. Was tatsächlich entsteht, hängt davon ab, welche Verträge über die App zustande kommen und wie lange sie bestehen. Es gibt keinen garantierten Verdienst und keine Mindestvergütung. Der Partner-Rechner auf der Partnerseite ist ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Wie abgerechnet und ausgezahlt wird, regelt die Tippgebervereinbarung.
5. Dein Empfehlungs-Code
Du bekommst einen persönlichen Code, der in deinem Empfehlungslink steht. Über ihn wird zugeordnet, welche Nutzer auf deine Empfehlung zurückgehen — er ist die Grundlage deiner Abrechnung.
- Du darfst dir einen Wunsch-Code aussuchen, solange er frei ist. Er wird technisch vereinheitlicht: Großbuchstaben werden klein, Umlaute werden zu
ae,oe,ue, übrige Sonderzeichen zu Bindestrichen. Der Code, den du nach der Anmeldung angezeigt bekommst, ist der gültige. - Gesperrt sind Namen, die zu Verwechslungen führen — eigene und fremde Marken sowie Bezeichnungen, die wie eine Seite von uns aussehen. Wir vergeben keinen Code, unter dem jemand im Namen eines anderen auftreten könnte.
- Ein einmal vergebener Code wird nicht geändert. Er steht dann bereits in geteilten Links; eine Änderung würde sie ins Leere laufen lassen.
- Der Code darf nicht in bezahlter Werbung auf unsere Marke oder auf Markenbegriffe Dritter gesetzt werden, und nicht dort, wo er als Aussage von uns missverstanden werden kann.
6. Bewerbung und Aufnahme
Die Anmeldung ist eine Bewerbung. Sie ist noch keine Aufnahme: jede Bewerbung wird von uns geprüft und einzeln freigegeben. Das gilt auch dann, wenn du dich aus einem Partner-Panel wie Lincora heraus bewirbst und dabei bereits Daten übernommen werden.
Zustande kommt das Vertragsverhältnis erst mit der unterschriebenen Tippgebervereinbarung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
7. Wenn du dich über ein Partner-Panel anmeldest
Meldest du dich aus einem angebundenen Panel heraus an, werden uns die dort hinterlegten Angaben übermittelt — im Regelfall Anzeigename, Handle und E-Mail-Adresse — sowie ein Nachweis deiner Zustimmung mit Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung.
Diese Angaben sind eine Erleichterung beim Ausfüllen, keine Prüfung. Sie werden dir im Formular angezeigt, und du kannst und sollst sie kontrollieren, bevor du unterschreibst. Maßgeblich ist, was du im Onboarding bestätigst.
8. Ausweisprüfung und automatisches Ausfüllen
Für die Tippgebervereinbarung benötigen wir ein Ausweisdokument. Auf Wunsch lesen wir daraus Name, Geburtsdatum und Anschrift aus, um dir das Abtippen zu ersparen.
Die Auswertung läuft auf unserem eigenen Server. Dein Ausweisbild wird dafür an keinen Dritten übermittelt. Ausgelesene Angaben werden dir im Formular angezeigt und gelten erst, wenn du sie bestätigst. Du kannst alles auch von Hand eintragen.
9. Ende der Teilnahme
Laufzeit, Kündigung und was danach mit bereits entstandenen Ansprüchen geschieht, regelt die Tippgebervereinbarung.
Unabhängig davon können wir die Teilnahme beenden, wenn gegen Abschnitt 2 oder 5 verstoßen wird — insbesondere bei Beratung gegenüber der Community, bei irreführenden Angaben zu Verdienstmöglichkeiten oder bei Auftreten im Namen Dritter.
10. Datenschutz
Welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Jede Fassung trägt ein Datum, und die Fassung, der du zugestimmt hast, wird mit deiner Zustimmung zusammen festgehalten. Änderungen wirken nicht auf bereits entstandene Ansprüche zurück.
Fassung 2026-09-09 · Stand: 9. September 2026
Fragen zum Programm: info@jetzteinfachmachen.de